Das biometrische Passbild

Seit November 2010 ist es in Deutschland Pflicht, für alle Ausweisdokumente ein biometrisches Passbild zu verwenden. Vorgegeben werden diese Richtlinien im §4 des Passgesetzes, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und sollen eine automatisierte Analyse der Passfotos ermöglichen.

Der Grundstein wurde bereis am 1. November 2005 durch die Umstellung auf den biometrischen bzw. elektronischen Reisepass(ePass) geschaffen. Seitdem ist dieser mit einem RFID-Chip versehen, aufwelchem biometrische Daten wie z.B.das Passbild und seit 2007 auch Fingerabdrücke gespeichert werden. 

Biometrische Passfotos können selbst erstellt werden, in Fotokabinen oder bei einem professionellen Anbieter erstellt werden. Bei jeder dieser drei Möglichkeiten müssen jedoch die internationalen Vorgaben der Biometrietauglichkeit beachtet und erfüllt werden. Die Biometrietauglichkeit setzt sich aus verschiedenen Kategorien zusammen, wobei alle Anforderungen erfüllt sein müssen damit sie bei den abschliessenden Prüfung das Siegel "biometrietauglich" verliehen bekommen und auf den offiziellen Dokumenten zum Einsatz kommen können.

Wodurch aber unterscheidet sich ein biometrietaugliches Passfoto von einem herkömmlichen ?

Im Überblick: Die Voraussetzungen für ein biometrisches Passbild
  • ✔ Biometrische Passbilder haben die exakte Größe von 3,5 x 4,5 cm
  • ✔ Die Gesichtshöhe muss ca. 70 – 80 % einnehmen
  • ✔ Das Bild muss scharf, gleichmäßig augeleuchtet und kontrastreich sein
  • ✔ Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne erkennbare Muster sein
  • ✔ Der Kopf muss gerade sein, die Augen geöffnet und der Blick in die Kamera gerichtet sein
  • ✔ Ein neutraler Gesichtsausdruck und ein geschlossener Mund sind Pflicht
  • ✔ Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt
  • ✔ Für Kinder und Babys gelten Sonderregelungen
Es gibt also viele Bedingungen an die Biometrietauglichkeit eines Passbildes, die es einzuhalten gilt, um ein Foto als anerkanntes Passbild nutzen zu können. Worauf es dabei ins Detail ankommt, wird im Folgenden vorgestellt. Es werden die einzelnen Bestandteile der Vorgaben anhand der Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern beschrieben und die zu vermeidenden Fehler vorgestellt.

Format








Ein gültiges biometrisches Passfoto sollte eine Größe von 3,5 x 4,5 cm haben. Um die Gesichtszüge ideal erkennen zu können, müssen neben dem Gesicht auch noch Teile der Frisur und des Oberkörpers zu sehen sein. Dazu muss das Gesicht etwa 70 bis 80 Prozent des Bildes einnehmen und von der Kinnspitze bis zur Kopfhöhe abgebildet werden, darf aber keinesfalls abgeschnitten sein. Die Frisur wird bei dieser Gesichtshöhe nicht berücksichtigt, gültig ist das obere Kopfende ohne Frisur. Somit kommt man auf eine Kopfhöhe zwischen 3,2 bis 3,6 cm, kleine Differenzen nach oben oder unten sind erlaubt. Das Gesicht muss zentriert positioniert sein.

Schärfe & Kontrast
 





Um ein Passbild biometrietauglich zu gestalten, darf es nicht unscharf aufgenommen sein und es muss einen genügenden Kotrast aufweisen, um Gesichtszüge gut erkennen und vom Hintergrund abgrenzen zu können. Um letzteres zu gewährleisten, ist ebenfalls darauf zu achten, dass das Bild nicht überbelichtet wird, und dadurch an Kontrast verliert.

Ausleuchtung






Wie bei der Vermeidung einer angesprochenen Überbelichtung, sollte der Fotograf ebenso obacht bei der Wahl der richtigen Beleuchtung geben. Das Gesicht muss vollständig ausgeleuchtet sein, ein zu dunkles Foto verhindert die Möglichkeit zur automatischen Verarbeitung. Schatten oder Reflexionen im Gesicht sind ebenso auf biometrischen Passbildern zu vermeiden wie rote Augen. Letzteres verhindert eine Erkennung der Irismuster der Augen, welche neben Fingerabdruck und Passbild ebenfalls zu den von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zur Nutzung im ePass vorgeschlagenen Biometrieformen gehört.

Hintergrund






Ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Bildes ist der entsprechende Hintergrund. Dieser sollte recht neutral gehalten werden, aber dennoch einen guten Kontrast zu den Haaren und dem Gesicht bilden. Bei blonden bzw. hellen Haaren empfiehlt sich ein mittel- bis dunkelgrauer Hintergrund daher recht gut, bei dunklen Haaren wiederum kann auch ein hellgrauer Hintergrund verwendet werden. Es dürfen ebensowenig ein Muster oder ein Hintergund ohne Kontrast verwendet werden wie ein Schatten der Person auf dem Hintergrund entstehen. Auch weitere Personen oder Gegenstände im Hintergrund führen zu einem Wegfall der Biometrietauglichkeit.
Fotoqualität






Auch die Fotoqualität eines biometrischen Passfotos ist von entscheidender Bedeutung. Bestenfalls sollte dieses auf hochwertigem Fotopapier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi gedruckt werden. Knicke und Verunreinigungen sind genauso bei biometrischen Passfotos zu vermeiden wie ein in der Grafik dargestellter Farbstich oder eine grobe Pixelstruktur durch eine zu niedrige Auflösung. Eine Besonderheit ist, dass das Foto sowohl in Schwarz-Weiß als auch in Farbe erstellt werden darf.
Kopfposition & Gesichtsausdruck
 



Der meist kritisierte Bestandteil biometrischer Passbilder ist die Pflicht zum neutralen Gesichtsausdruck und das Verbot zu lächeln. Neben diesem grotesk erscheinenden, aber für die Biometrietauglichkeit essenziell wichtigen Bestandteil, ist darauf zu achten, dass die Person gerade in die Kamera blickt und dabei den Mund geschlossen hält. Ein geneigter Kopf oder gar ein Blick zur Seite sind bei einem biometrischen Passfoto nicht erlaubt.
Augen & Blickrichtung



Die fotografierte Person muss direkt in die Kamera blicken, wobei die Augen deutlich zu erkennen sein müssen. Dies bedeutet, dass die Augen natürlich nicht geschlossen sein dürfen und auch nicht von Haaren bedeckt sein sollten. Auch ein Blick zur Seite sollte vermieden werden.
Brillenträger






Etwas schwierig gestaltet sich ein biometrisches Passbild häufig bei Brillenträgern. Hier muss der Fotograf besonders darauf achten, dass die Augen gut zu erkennen sind – Reflexionen sind unbedingt zu vermeiden. Sonnenbrillen oder auch getönte Gläser sind natürlich nicht erlaubt. Auch beim Gestell ist Vorsicht geboten, denn auffällige Brillengestelle können schnell die Augen abdecken.
Kopfbedeckung






Grundsätzlich ist der Kopf ohne jegliche Art der Kopfbedeckung abzulichten – einzige Ausnahme stellen religiöse Gründe oder aber vereinzelt einige Krankheiten dar. Allerdings darf auch bei diesen Personen das Gesicht durch einen Schleier nicht ganz verdeckt sein, vielmehr muss dieses von der Stirn bis hin zum Kinn gut zu erkennen sein.
Kinder






Einen Sonderfall nehmen Kinder und Säuglinge ein. Da diese einen sehr viel kleineren Kopf als Erwachsene haben, sind hier andere Abmessungen erlaubt. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr gilt die Vorgabe, dass die Gesichtshöhe 50 – 80 % des Passbildes betragen sollte. Das entspricht unter Vernachlässigung der Frisur vom Kinn bis zum Kopfende 2,2 bis 3,6 cm. Tatsächlich werden die Fotos von Kindern erst dann abgelehnt, wenn sie eine Gesichtshöhe von 1,7 cm unterschreiten bzw. eine Gesichtshöhe von 4 cm überschreiten.
Babys






Bei Babys und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich und es gelten neben den oben genannten besonderen Ausnahmen für Kinder zusätzlich weitere Vereinfachungen. Hier sind nachvollziehbarerweise Abweichungen beim Gesichtsausdruck, bei der Kopfhaltung (Frontalaufnahme ist weiterhin Pflicht) und der Zentrierung des Kopfes auf dem Bildausschnitt möglich. Auch die Augen sowie die Blickrichtung sind bei Kleinkindern nicht ganz so strengen Vorschriften unterworfen.

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